• Individuelle Ernährungsberatung nach § 43 SGB V Individuelle Ernährungsberatung nach § 43 SGB V

Ernährungsberatung ist wesentlicher Bestandteil einer guten Diabeteseinstellung und ist eine kassenärztliche Leistung. Eine individuelle Ernährungsberatung nach § 43 SGB V darf von anerkannten Ernährungsberatern/-innen auch bei nicht Diabeteserkrankungen angeboten werden und wird in der Regel von den Krankenkassen bezuschusst.

  • Ernährung bei Übergewicht

  • Ernährung bei Untergewicht

  • Ernährung bei Fruktose- und Laktoseintoleranz

  • Ernährung bei Zöliakie (Gluten-Unverträglichkeit)

  • Ernährung bei Darmerkrankungen

Ernährungsberatungen werden in unserer Praxis durch staatlich anerkannte Diätassistentinnen durchgeführt.


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